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Haschisch wird gesellschaftsfähig

Erstellt am: 14.01.2005 - von: mad

Canabis, oft als Einstiegsdroge verunglimft ist mit einem neuen Urteil einer möglichen Legalisierung ein großes Stück näher gekommen.

Liegt der Genuß einer Haschischzigarette schon längere Zeit zurück, darf gegen einen mit Cannabiswirkstoffresten ertappten Autofahrer nicht ohne weiteres eine Geldbuße oder ein Fahrverbot verhängt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Autofahrers entschieden.

Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats ermöglicht der technische Fortschritt inzwischen den THC-Nachweis im Blut, selbst wenn mehrere Tage oder sogar Wochen seit dem Konsum vergangen sind. Deshalb könne von einem THC-Rest im Blut nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, daß der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig gewesen sei. In der Wissenschaft werde hier ein Grenzwert von rund einem Nanogramm pro Milliliter angenommen.

Damit wird Canabiskonsum ähnlich wie der von Alkohol behandelt, was als ein entscheidender Schritt in Richtung Gesellschaftsfähigkeit und der daraus resultierenden möglichen Legalisierung gewertet werden kann.

http://www.netzeitung.de/autoundtechnik/320867.html