Good-Bye Orbit
Erstellt am: 03.01.2002 - von: nw
Die Stadt Peine hat die vorläufige Konzession der Diskothek "Orbit" am Lehmkuhlenweg nicht verlängert.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2001 ist somit ein Diskothek-Betrieb nicht mehr zulässig. Die Stadt Peine begründete ihre Entscheidung mit den vielen Verstößen
gegen das Betäubungsmittelgesetz im Umfeld des Orbits.
Bei Polizeikontrollen, die insbesondere auf dem Parkplatz der Peiner Diskothek durchgeführt wurden, kam es immer wieder zu derartigen Verstößen. So hat die Polizei bereits über 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach geltender Rechtsprechung ist die Orbit GmbH auch für die Geschehnisse im Außenbereich und somit für den Parkplatz verantwortlich. Sie hätte hier den Drogenkonsum unterbinden müssen. Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt. (N-TF)
http://www.peine-online.de
Mit Ablauf des 31. Dezember 2001 ist somit ein Diskothek-Betrieb nicht mehr zulässig. Die Stadt Peine begründete ihre Entscheidung mit den vielen Verstößen
gegen das Betäubungsmittelgesetz im Umfeld des Orbits.
Bei Polizeikontrollen, die insbesondere auf dem Parkplatz der Peiner Diskothek durchgeführt wurden, kam es immer wieder zu derartigen Verstößen. So hat die Polizei bereits über 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach geltender Rechtsprechung ist die Orbit GmbH auch für die Geschehnisse im Außenbereich und somit für den Parkplatz verantwortlich. Sie hätte hier den Drogenkonsum unterbinden müssen. Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt. (N-TF)
http://www.peine-online.de