Gericht: Wer gelegentlich hascht, kann trotzdem Auto fahren
Erstellt am: 19.02.2004 - von: @lex
Braunschweig - Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist dadurch nicht zwangsläufig ungeeignet zum Autofahren. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen: 6 B 91/04). In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gaben die Richter einem Kurierfahrer Recht. Dass die Polizei im Fahrzeug des Mannes zwei Mal geringe Mengen Haschisch gefunden habe, sei allein kein Grund, ein Drogenscreening anzuordnen und ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Der bloße Besitz von Cannabis während des Fahrens reiche nicht aus, um anzunehmen, der Fahrer sein ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, heißt es in der Entscheidung. Daraus sei allenfalls zu schließen, dass der Fahrer gelegentlich Haschisch konsumiere. Und grundsätzlich gelte, dass "bei einem nur gelegentlichen Cannabiskonsum die Fahreignung gegeben ist". Voraussetzung dafür sei aber, dass der Betreffende zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trenne, nicht zusätzlich Alkohol oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe konsumiere und nicht unter einer Störung der Persönlichkeit oder Kontrollverlust leide.
(Quelle: www.newsclick.de)