PM: Vision Parade hat Eilantrag eingereicht

Erstellt am: 28.07.2006 - von: mad

Nachdem den Aufforderungen der Vision Parade an Politik und Verwaltung, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten, die Bremer Vision Parade am Samstag den 02.09.06 auf dem „Osterdeich“ zu genehmigen, mit dem ablehnenden Bescheid vom Dienstag 25.07.06 nicht nachgekommen wurde, legte der Anwalt der Vision Parade Dr. Fuchs der Kanzlei Fuchs, Schönigt und Partner – unter anderem Fachanwalt für Verwaltungsrecht - nun Rechtsmittel gegen den ablehnenden Bescheid ein und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Der Sachverhalt: Neben einem erheblich verzögerten und mit Fehlern behafteten Verwaltungsverfahren, das bei einer ordnungsmäßigen und korrekten Durchführung zwingend zu einer Genehmigung hätte führen müssen, sind auch über dieses hinaus insbesondere die gemachten Zusagen aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der Selbstbindungskraft Vertrauensschutz bindend. Die Zusagen der Behörde entfalten Bindungswirkung, da diese in solchen Fällen immer so verfahren war, eine endgültige, schriftliche Genehmigung mit nur noch letztlich vereinzelten veränderten Details schließlich einige Tage vor der Parade zu erteilen. Vorher gab man dem Veranstalter immer eine mündliche Zusage mit der Auskunft, dass auch diese verbindlich sei. In diesem Fall liegt die Zusage aber sogar schriftlich vor.

Nicht konkretisierbare „Befürchtungen“ einer möglichen Zusammentreffens mit Besuchern des Musikfestes sind kein nachvollziehbarer und haltbarer Ablehnungsgrund. Im Gegenteil zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre ein friedliches Verhalten der Raver, die nur an Ihrer Musik interessiert sind.

Der Geschäftsführer der Vision Parade Kolja Beckmann: „Wir wollen nur friedlich unsere Vision Parade feiern. Bisher zeigt sich ein enormer Rückhalt durch die Jugendlichen die ebenso erschrocken waren wie ich auch. Ich denke, wir haben unsere guten Argumente dargelegt. Derzeit müssen wir aber trotzdem sowohl an der Vision Parade als auch am Abschluss Rave im Pier2 mit unseren internationalen geladenen Künstlern mit Hochdruck weiterarbeiten.“

Eine Antwort des Bremer Verwaltungsgerichtes ist schon im Laufe der kommenden Woche möglich, da es sich um einen Eilantrag handelt, weil die Vision Parade aufgrund des zeitlichen Fensters sonst nicht mehr durchführbar ist.