PM: Vision Parade: Rechtliche Auseinandersetzung

Erstellt am: 25.07.2006 - von: mad

Der Veranstalter der Vision Parade ist entsetzt über das Ergebnis und vor allen Dingen über die äußerst zweifelhafte Begründung der vorläufigen Absage.

Geschäftsführer Kolja Beckmann – „Die Begründung in dem ablehnenden Bescheid basiert ausschließlich auf der äußerst vagen These, dass einzelne Musikfestteilnehmer durch einzelne Besucher der Vision Parade gestört werden könnten. Ich halte das für unhaltbar und auch als einen Affront sowie eine Diskriminierung der Jugend und unserer Besucher, dieses a priori zu unterstellen. Die Erfahrung aus 5 Jahren Vision Parade zeigt ein genau gegenteiliges Verhalten der Besucher.

Eine Abwägung der verschiedenen Interessen und insbesondere der erheblichen Konsequenzen für die Vision Parade hat nicht einmal im Ansatz oder im ausreichenden Maße stattgefunden. Das zwingende Gewicht der getroffenen Zusagen wurde nicht beachtet. Ein pflichtgemäßes neutrales Ermessen hat meiner Ansicht kaum stattgefunden.

Wir sind tief betroffen über das Verhalten des Bausenators gerade nach dem besonderen und aufwändigen Entgegenkommen, das wir mit der vorherigen Terminverlegung bereits entgegengebracht haben.

Es enttäuscht, dass die zahlreichen Zusagen und Vereinbarungen, die wir mit den Verantwortlichen getroffen haben, nun wirklich auf regulären Wege nicht einzufordern sein sollen . Eine Klage – die ich immer verhindern wollte - scheint nun notwendig und kaum noch zu umgehen. Die Ursachen der möglichen Notwendigkeit für diesen Schritt sind aber keinesfalls VISION PARADE nicht anzulasten. “

Die letztlich rechtlich notwendigen Schritte wird die VISION PARADE morgen mit den Rechtsberatern klären.

Die Vision Parade hofft ausdrücklich, dass sich der zuständige Senator – nicht zu verwechseln mit dem Senat oder der Stadt als ganzem – von dieser Entscheidung distanziert.

Auszug aus dem Bescheid des Amt für Strassen und Verkehr:

Begründung (Auszugsweise) : „[...] Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der übrigen ca. 18.000 Teilnehmer [Anm. die, die nicht zum Abschlussrave ins Pier2 fahren] andere Orte (Lokale, Discotheken etc.) in
Bremen aufsuchen werden; d.h. sich auch in die Innenstadt begeben werden, um weiter zu feiern. Bei dieser Größenordnung und im Hinblick auf die Anzahl von 5.000 Besuchern des Musikfestes ist die Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Zielgruppen aufeinander treffen werden, als sehr hoch einzuschätzen.

Insoweit können Störungen des Musikfestes ebenso wenig ausgeschlossen werden wie den damit verbundenen und befürchteten Imageschaden für die Stadt Bremen. [Damit]... muss eine Entscheidung zu Lasten der Antragstellerin
[Anm. der der Vision Parade] führen und zwar im gesamten Umfang [...]“